Was ist die Bedeutung und die Normen von §24 Abs. 1 SGB II?

Antwort

§ 24 Abs. 1 SGB II regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Die Norm sieht vor, dass Personen, die erwerbsfähig sind, Anspruch auf Leistungen haben, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die Bedeutung dieser Vorschrift liegt darin, dass sie sicherstellt, dass Menschen in Deutschland, die in einer finanziellen Notlage sind und erwerbsfähig sind, Unterstützung erhalten, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können. Die Normen in diesem Paragraphen legen fest, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um Leistungen zu erhalten, und dienen somit der rechtlichen Grundlage für die Sozialhilfe in Deutschland.

Kategorie: Recht Tags: Bedeutung Normen SGBII
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