Nach dem Rechtskreis des SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch) zählen zu den Arbeitslosen Personen, die: 1. **Erwerbsfähig** sind, das heißt, sie können mindestens drei Stunden täglich arbeiten. 2. **Nicht in einem Beschäftigungsverhältnis** stehen, also keine sozialversicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung ausüben. 3. **Aktiv auf der Suche nach einer Arbeitsstelle** sind und sich bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 4. **In der Lage sind, eine zumutbare Arbeit anzunehmen**, die ihren Fähigkeiten und Qualifikationen entspricht. Zusätzlich können auch Personen, die an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilnehmen, als arbeitslos gelten, solange sie die oben genannten Kriterien erfüllen.