Wer zählt zu den Arbeitslosen nach dem SGB II?

Antwort

Nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zählen zu den Arbeitslosen Personen, die: 1. **Erwerbsfähig** sind, das heißt, sie können mindestens drei Stunden täglich arbeiten. 2. **Arbeitslos** sind, was bedeutet, dass sie keine versicherungspflichtige Beschäftigung haben. 3. **Aktiv auf der Suche nach einer Beschäftigung** sind, also Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt ergreifen oder bereit sind, eine zumutbare Arbeit anzunehmen. 4. **In einem Leistungsbezug** stehen, das heißt, sie erhalten Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder beantragen dieses. Zusätzlich können auch Personen, die in bestimmten Programmen zur beruflichen Eingliederung sind, als arbeitslos gelten.

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