Allzuständigkeit in der sozialen Arbeit bezieht sich auf das Prinzip, dass Fachkräfte in der sozialen Arbeit für eine Vielzahl von Themen und Problemlagen zuständig sind. Dies bede... [mehr]
Allzuständigkeit in der sozialen Arbeit bezieht sich auf das Prinzip, dass Fachkräfte in der sozialen Arbeit für eine Vielzahl von Themen und Problemlagen zuständig sind. Dies bede... [mehr]
Das Prinzip der Allzuständigkeit in der Sozialen Arbeit bedeutet, dass soziale Dienste oder Einrichtungen grundsätzlich für alle sozialen Probleme und Anliegen der Ratsuchenden offen si... [mehr]
Das Prinzip der Allzuständigkeit in der Sozialen Arbeit bedeutet, dass eine soziale Einrichtung oder Fachkraft grundsätzlich für alle Anliegen und Problemlagen der Klient*innen ansprech... [mehr]
Die Allzuständigkeit eines Sozialarbeiters bedeutet, dass er grundsätzlich für alle sozialen Probleme und Anliegen von Klient*innen ansprechbar ist, unabhängig von deren Art oder U... [mehr]
Die Allzuständigkeit eines Sozialarbeitenden bedeutet, dass eine einzelne Fachkraft für alle Belange und Probleme einer betreuten Person oder eines Klienten zuständig ist. Daraus kö... [mehr]
Die Allzuständigkeit des Sozialarbeiters – also die Erwartung, für eine Vielzahl von Problemen und Lebenslagen zuständig zu sein – hat einen ambivalenten Einfluss auf die We... [mehr]