Die Allzuständigkeit eines Sozialarbeiters bedeutet, dass er grundsätzlich für alle sozialen Probleme und Anliegen von Klient*innen ansprechbar ist, unabhängig von deren Art oder U... [mehr]
Die Allzuständigkeit eines Sozialarbeitenden bedeutet, dass eine einzelne Fachkraft für alle Belange und Probleme einer betreuten Person oder eines Klienten zuständig ist. Daraus können mehrere Problematiken und Gefahren entstehen: 1. **Überforderung und Burnout:** Die Vielzahl an Aufgaben und Verantwortlichkeiten kann zu einer Überlastung führen. Sozialarbeitende laufen Gefahr, sich zu verausgaben, was langfristig zu Burnout und gesundheitlichen Problemen führen kann. 2. **Qualitätsverlust:** Kein Mensch kann in allen Bereichen Experte sein. Die Allzuständigkeit kann dazu führen, dass Fachwissen fehlt und die Qualität der Hilfeleistung sinkt, weil nicht alle Probleme adäquat bearbeitet werden können. 3. **Grenzüberschreitungen:** Die Gefahr besteht, dass professionelle Grenzen verschwimmen. Sozialarbeitende könnten in Rollen gedrängt werden, die nicht zu ihrem eigentlichen Auftrag gehören (z.B. als Therapeut, Rechtsberater oder Freund), was die professionelle Beziehung beeinträchtigen kann. 4. **Abhängigkeit der Klient*innen:** Wenn eine Person für alles zuständig ist, kann das zu einer ungesunden Abhängigkeit führen. Klient*innen verlassen sich dann zu sehr auf die Sozialarbeitenden und werden weniger zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortung angeregt. 5. **Fehlende Kontrolle und Reflexion:** Ohne Teamarbeit und Austausch mit Kolleg*innen fehlt die Möglichkeit zur Reflexion und Kontrolle des eigenen Handelns. Fehler oder blinde Flecken werden seltener erkannt und korrigiert. 6. **Ethik und Haftung:** Die Allzuständigkeit kann ethische Dilemmata verschärfen, etwa wenn Interessenskonflikte auftreten. Zudem steigt das Haftungsrisiko, wenn Entscheidungen in Bereichen getroffen werden, für die die Fachkraft nicht ausreichend qualifiziert ist. Insgesamt widerspricht die Allzuständigkeit dem Prinzip der professionellen Arbeitsteilung und Spezialisierung, das in der Sozialen Arbeit als Qualitätsmerkmal gilt.
Die Allzuständigkeit eines Sozialarbeiters bedeutet, dass er grundsätzlich für alle sozialen Probleme und Anliegen von Klient*innen ansprechbar ist, unabhängig von deren Art oder U... [mehr]
Das Prinzip der Allzuständigkeit in der Sozialen Arbeit bedeutet, dass eine soziale Einrichtung oder Fachkraft grundsätzlich für alle Anliegen und Problemlagen der Klient*innen ansprech... [mehr]