Was bedeutet das Prinzip der Allzuständigkeit in der Sozialen Arbeit?

Antwort

Das Prinzip der Allzuständigkeit in der Sozialen Arbeit bedeutet, dass soziale Dienste oder Einrichtungen grundsätzlich für alle sozialen Probleme und Anliegen der Ratsuchenden offen sind, unabhängig von Art, Ursache oder Schwere des Problems. Es gibt also keine Einschränkung auf bestimmte Zielgruppen oder Problemlagen. Die Fachkräfte nehmen sich zunächst jedem Anliegen an, klären den Unterstützungsbedarf und entscheiden dann, ob sie selbst helfen können oder an spezialisierte Stellen weitervermitteln. Dieses Prinzip ist besonders in der Allgemeinen Sozialen Beratung oder in Sozialämtern verbreitet. Es stellt sicher, dass Menschen mit unterschiedlichsten sozialen Problemen eine erste Anlaufstelle finden und nicht abgewiesen werden, weil ihr Anliegen nicht ins „Spezialgebiet“ der Einrichtung fällt.

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