Wer ist unmittelbar zulageberechtigt bei der Riester-Rente?

Antwort

Unmittelbar zulageberechtigt bei der Riester-Rente sind Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören unter anderem: 1. Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. 2. Pflichtversicherte Selbstständige. 3. Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II. 4. Eltern während der Kindererziehungszeit. 5. Wehr- und Zivildienstleistende. 6. Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig pflegen und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Weitere Informationen zur Riester-Rente und den Zulageberechtigten gibt es auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS - Riester-Rente](https://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Zusaetzliche-Altersvorsorge/riester-rente.html).

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Wie kann ich meine Rente schützen?

Um deine Rente zu schützen und abzusichern, gibt es verschiedene Möglichkeiten und Maßnahmen, die du ergreifen kannst: 1. **Frühzeitig vorsorgen:** Je früher du mit der Alte... [mehr]

Was wird teurer für Rentner und Rentnerinnen?

In den letzten Jahren sind für Rentner und Rentnerinnen vor allem folgende Lebensbereiche teurer geworden: 1. **Lebensmittel**: Die Preise für Nahrungsmittel sind deutlich gestiegen. Besond... [mehr]

Wie hoch ist die durchschnittliche Rente eines Polizeihauptkommissars in Bremen bei Ruhestand mit 62 Jahren und durchgehender Beschäftigung?

Die Höhe der Pension (nicht „Rente“, da es sich um Beamte handelt) eines Polizeihauptkommissars in Bremen hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere: - **Besoldungsgruppe** (m... [mehr]