Wenn die Zinseinkünfte höher sind als der Freistellungsauftrag, wird auf den über den Freistellungsauftrag hinausgehenden Betrag Abgeltungsteuer erhoben. In Deutschland beträgt die Abgeltungsteuer 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Bank führt diese Steuern automatisch an das Finanzamt ab. Weitere Informationen findest du auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).