Was passiert, wenn die Zinseinkünfte höher sind als der Freistellungsauftrag?

Antwort

Wenn die Zinseinkünfte höher sind als der Freistellungsauftrag, wird auf den über den Freistellungsauftrag hinausgehenden Betrag Abgeltungsteuer erhoben. In Deutschland beträgt die Abgeltungsteuer 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Bank führt diese Steuern automatisch an das Finanzamt ab. Weitere Informationen findest du auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).

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