Kann man den überobligatorischen Teil der Pensionskasse weiterführen, wenn man über 65 Jahre alt ist und arbeitet?

Antwort

In der Schweiz ist es grundsätzlich möglich, den überobligatorischen Teil der Pensionskasse auch nach dem 65. Lebensjahr weiterzuführen, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Dieauen Regelungen können jedoch von der jeweiligen Pensionskasse abhängen. Es ist ratsam, sich direkt bei der eigenen Pensionskasse oder einem Fachmann für Altersvorsorge zu informieren, um die spezifischen Bedingungen und Möglichkeiten zu klären.

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