In der Schweiz ist es grundsätzlich möglich, den überobligatorischen Teil der Pensionskasse auch nach dem 65. Lebensjahr weiterzuführen, solange das Arbeitsverhältnis besteht.... [mehr]
In der Schweiz ist es grundsätzlich möglich, den überobligatorischen Teil der Pensionskasse auch nach dem 65. Lebensjahr weiterzuführen, solange das Arbeitsverhältnis besteht.... [mehr]