Wo ist der Realkredit im deutschen Gesetz geregelt?

Antwort

Der Realkredit ist im deutschen Recht hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die relevanten Vorschriften finden sich insbesondere in den §§ 1113 bis 1203 BGB, die das Grundpfandrecht, also die Hypothek und die Grundschuld, behandeln. Weitere Regelungen können im Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und in der Verordnung über die Erlaubnis und den Betrieb von Realkreditinstituten (Realkreditverordnung) gefunden werden.

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