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Unterstützungskassen sind in Deutschland rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die von Unternehmen zur betrieblichen Altersversorgung ihrer Mitarbeiter gegründet werden. Ihre Rechnungslegung weist einige Besonderheiten auf: 1. **Rechtsform und Rechnungslegungspflicht** Unterstützungskassen sind meist als eingetragene Vereine oder Stiftungen organisiert. Sie gelten in der Regel als nicht buchführungspflichtig, sofern sie keine kaufmännischen Geschäfte betreiben (§ 4 Abs. 3 EStG). Dennoch müssen sie eine geordnete Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen. 2. **Bilanzierung der Versorgungsverpflichtungen** Die Kasse selbst bilanziert keine Pensionsrückstellungen, da die Verpflichtungen rechtlich beim Trägerunternehmen liegen. Das Trägerunternehmen muss die Versorgungsverpflichtungen in seiner Bilanz als Rückstellungen ausweisen (§ 249 HGB). 3. **Steuerliche Behandlung** Unterstützungskassen sind in der Regel von der Körperschaftsteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG), sofern sie ausschließlich und unmittelbar der Unterstützung dienen. 4. **Vermögensanlage** Es bestehen keine gesetzlichen Vorschriften zur Kapitaldeckung. Die Kassen können das Vermögen frei anlegen, müssen aber die Grundsätze ordnungsgemäßer Geschäftsführung beachten. 5. **Jahresabschluss** Ein förmlicher Jahresabschluss ist meist nicht vorgeschrieben, sofern keine Buchführungspflicht besteht. Dennoch verlangen viele Trägerunternehmen einen Nachweis über die Mittelverwendung und die wirtschaftliche Lage der Kasse. 6. **Prüfungspflicht** Unterstützungskassen unterliegen keiner gesetzlichen Abschlussprüfung. Allerdings kann die Satzung eine freiwillige Prüfung vorsehen. 7. **Transparenz und Berichtspflichten** Es bestehen keine speziellen Publizitätsvorschriften. Die Kassen müssen aber gegenüber den Trägerunternehmen und ggf. den Finanzbehörden Rechenschaft ablegen. **Fazit:** Die Rechnungslegung von Unterstützungskassen ist im Vergleich zu anderen Versorgungseinrichtungen (z.B. Pensionsfonds, Pensionskassen) weniger streng reguliert. Die Hauptverpflichtungen liegen beim Trägerunternehmen, nicht bei der Kasse selbst. Weitere Informationen findest du z.B. bei [Deutsche Unterstützungskassen e.V.](https://www.deutsche-unterstuetzungskassen.de/) oder im [Handbuch der Rechnungslegung](https://www.beck-shop.de/handbuch-rechnungslegung-unterstuetzungskassen/product/31260141).
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