Die Kennzeichnung spannungsführender Teile in Schaltschränken ist in der **DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1)** geregelt. Diese Norm behandelt die allgemeinen Anforderungen an Niederspannungs-S... [mehr]
Ja, bei der Erneuerung einer Zählerverteilung müssen die aktuellen Normen eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf die Anzahl und Ausführung der FI-Schutzschalter (RCDs). In Deutschland gilt die DIN VDE 0100-410, die vorschreibt, dass alle Steckdosenstromkreise bis 32 A mit einem FI-Schutzschalter mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30 mA abgesichert werden müssen. Seit der Normenaktualisierung ist es zudem üblich, mehrere FI-Schutzschalter einzusetzen, um die Selektivität und Verfügbarkeit zu erhöhen (z. B. Aufteilung auf mehrere Stromkreise, damit bei Auslösung nicht die gesamte Anlage stromlos ist). Das bedeutet: - Bei einer Erneuerung (Austausch oder wesentliche Änderung) der Zählerverteilung müssen die aktuellen Anforderungen umgesetzt werden. - Die Anzahl der FI-Schutzschalter richtet sich nach der Anzahl der Stromkreise und der gewünschten Selektivität. - Auch bestehende Stromkreise, die weiterverwendet werden, müssen ggf. nachgerüstet werden, wenn sie bisher keinen FI-Schutz hatten. Weitere Informationen findest du z. B. bei [VDE](https://www.vde.com/de) oder bei deinem örtlichen Netzbetreiber, da es regionale Zusatzanforderungen geben kann.
Die Kennzeichnung spannungsführender Teile in Schaltschränken ist in der **DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1)** geregelt. Diese Norm behandelt die allgemeinen Anforderungen an Niederspannungs-S... [mehr]
Die Forderung, dass alle für Laien zugänglichen Steckdosen über einen Fehlerstromschutzschalter (FI, RCD) abgesichert sein müssen, findest du in der **DIN VDE 0100-410:2018-10**, A... [mehr]
Ein FI-Schutzschalter (Fehlerstromschutzschalter) und ein Leitungsschutzalter haben unterschiedliche Funktionen. Der FI-Schutzschalter schützt vor Fehlerströmen, die durch Isolationsfehler o... [mehr]