Die Forderung, dass alle für Laien zugänglichen Steckdosen über einen Fehlerstromschutzschalter (FI, RCD) abgesichert sein müssen, findest du in der **DIN VDE 0100-410:2018-10**, A... [mehr]
Ja, bei der Erneuerung einer Zählerverteilung müssen die aktuellen Normen eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf die Anzahl und Ausführung der FI-Schutzschalter (RCDs). In Deutschland gilt die DIN VDE 0100-410, die vorschreibt, dass alle Steckdosenstromkreise bis 32 A mit einem FI-Schutzschalter mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30 mA abgesichert werden müssen. Seit der Normenaktualisierung ist es zudem üblich, mehrere FI-Schutzschalter einzusetzen, um die Selektivität und Verfügbarkeit zu erhöhen (z. B. Aufteilung auf mehrere Stromkreise, damit bei Auslösung nicht die gesamte Anlage stromlos ist). Das bedeutet: - Bei einer Erneuerung (Austausch oder wesentliche Änderung) der Zählerverteilung müssen die aktuellen Anforderungen umgesetzt werden. - Die Anzahl der FI-Schutzschalter richtet sich nach der Anzahl der Stromkreise und der gewünschten Selektivität. - Auch bestehende Stromkreise, die weiterverwendet werden, müssen ggf. nachgerüstet werden, wenn sie bisher keinen FI-Schutz hatten. Weitere Informationen findest du z. B. bei [VDE](https://www.vde.com/de) oder bei deinem örtlichen Netzbetreiber, da es regionale Zusatzanforderungen geben kann.
Die Forderung, dass alle für Laien zugänglichen Steckdosen über einen Fehlerstromschutzschalter (FI, RCD) abgesichert sein müssen, findest du in der **DIN VDE 0100-410:2018-10**, A... [mehr]
Ein FI-Schutzschalter (Fehlerstromschutzschalter) und ein Leitungsschutzalter haben unterschiedliche Funktionen. Der FI-Schutzschalter schützt vor Fehlerströmen, die durch Isolationsfehler o... [mehr]