Datenschutzinformationen müssen Betroffene klar und verständlich über die Datenverarbeitung informieren. Folgende Punkte sollten dabei berücksichtigt werden: 1. **Identität d... [mehr]
Das Verarbeitungsverzeichnis und die Datenschutzfolgeabschätzung sind zentrale Elemente des Datenschutzrechts, insbesondere im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 1. **Verarbeitungsverzeichnis**: Ein Verarbeitungsverzeichnis ist ein Dokument, das von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern geführt werden muss. Es enthält Informationen über alle Verarbeitungstätigkeiten, die personenbezogene Daten betreffen. Zu den erforderlichen Angaben gehören unter anderem der Zweck der Verarbeitung, die Kategorien von betroffenen Personen und Daten, die Empfänger der Daten, die Speicherdauer sowie eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten. Das Verzeichnis dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Datenverarbeitung und ist ein wichtiges Instrument zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften. 2. **Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA)**: Eine Datenschutzfolgeabschätzung ist ein Verfahren, das durchgeführt werden muss, wenn eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zur Folge hat. Die DSFA dient dazu, die Risiken der Datenverarbeitung zu identifizieren, zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Sie umfasst eine Beschreibung der geplanten Verarbeitung, eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung sowie eine Einschätzung der Risiken und der geplanten Maßnahmen zur Risikominderung. Die DSFA ist ein wichtiges Instrument, um proaktiv Datenschutzrisiken zu managen und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen.
Datenschutzinformationen müssen Betroffene klar und verständlich über die Datenverarbeitung informieren. Folgende Punkte sollten dabei berücksichtigt werden: 1. **Identität d... [mehr]
1. Einleitung 1.1. Bedeutung des Datenschutzes in der Personalabteilung 1.2. Ziel der Gliederung 2. Rechtliche Grundlagen 2.1. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2.2. Bundesdat... [mehr]
Die Datenverarbeitung im Auftrag (auch Auftragsverarbeitung genannt) gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) liegt vor, wenn ein Verantwortlicher (z.B. ein Unternehmen) einen Auftrags... [mehr]
Das nennt man: • Datenminimierung