Was ist eine Datenverarbeitung im Auftrag laut Datenschutzverordnung?

Antwort

Die Datenverarbeitung im Auftrag (auch Auftragsverarbeitung genannt) gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) liegt vor, wenn ein Verantwortlicher (z.B. ein Unternehmen) einen Auftragsverarbeiter (z.B. einen Dienstleister) damit beauftragt, personenbezogene Daten im Namen und auf Weisung des Verantwortlichen zu verarbeiten. Dabei bleibt der Verantwortliche für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich. Ein Beispiel für eine Auftragsverarbeitung ist, wenn ein Unternehmen einen externen Dienstleister mit der Verwaltung seiner IT-Infrastruktur oder der Durchführung von Marketingkampagnen beauftragt und dieser Dienstleister dabei Zugriff auf personenbezogene Daten hat. Gemäß Artikel 28 DSGVO muss zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter ein Vertrag geschlossen werden, der bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, wie z.B. die Festlegung des Gegenstands und der Dauer der Verarbeitung, die Art und der Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen. Weitere Informationen zur Auftragsverarbeitung findest du in Artikel 28 der DSGVO: [DSGVO Artikel 28](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679#d1e2824-1-1).

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