Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt die Vergabe öffentlicher Bauaufträge in Deutschland. Die sogenannten Wertgrenzen bestimmen, welches Vergabeverfahren bei... [mehr]
Nach der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) ist die Fälligkeit der Zahlung in § 16 Abs. 3 geregelt. Demnach wird die Schlusszahlung 30 Tage nach Zugang der prüfbaren Schlussrechnung fällig, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Wenn du die Schlussrechnung am 19.12.2025 erstellt und versendet hast, ist entscheidend, wann sie dem Auftraggeber tatsächlich zugeht. Geht man davon aus, dass die Rechnung am selben Tag (19.12.2025) zugeht, beginnt die 30-Tage-Frist am 20.12.2025 zu laufen. Die Fälligkeit tritt dann 30 Tage später ein: **19.12.2025 (Zugang) + 30 Tage = 18.01.2026** Fällt das Fälligkeitsdatum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB). **Zusammengefasst:** Die Zahlung ist nach VOB/B am **18.01.2026** fällig, sofern die Rechnung am 19.12.2025 zugegangen ist und keine anderen vertraglichen Regelungen bestehen. Weitere Informationen zur VOB/B findest du z.B. hier: [VOB/B bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung](https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/themen_a_z/vob/vob_b.pdf)
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt die Vergabe öffentlicher Bauaufträge in Deutschland. Die sogenannten Wertgrenzen bestimmen, welches Vergabeverfahren bei... [mehr]
§ 4 Absatz 7 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) regelt die Vergütung von Bauleistungen. In diesem Absatz wird festgelegt, dass der Auftragnehmer Anspruch... [mehr]
Die Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung nach der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) ist ein rechtlicher Schritt, der in der Regel im Bauvertragsrecht Anwendung findet. Wenn ein... [mehr]
Die VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) enthält spezifische Regelungen und technische Anfo... [mehr]