Ja, der TÜV prüft bei der Hauptuntersuchung auch, ob eine Leistungssteigerung am Fahrzeug vorgenommen wurde. Wenn eine Leistungssteigerung durchgeführt wurde, muss diese in der Regel durch ein Gutachten oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nachgewiesen werden. Andernfalls kann es zu Problemen bei der Hauptuntersuchung kommen, da nicht genehmigte Änderungen an der Fahrzeugleistung die Betriebserlaubnis erlöschen lassen können.