Muss Personal jährlich in Unfallverhütungsvorschriften unterwiesen und dies dokumentiert werden?

Antwort

Ja, Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig über Unfallverhütungsvorschriften zu unterweisen. Diese Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich erfolgen und schriftlich dokumentiert werden. Dies ist in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften geregelt.

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