Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Dosimeter stellt?

Antwort

Wenn der Arbeitgeber dir kein Dosimeter zur Verfügung stellt, obwohl du in einem Arbeitsumfeld tätig bist, in dem du ionisierender Strahlung ausgesetzt bist, kannst du folgende Schritte unternehmen: 1. **Gespräch mit dem Arbeitgeber**: Sprich zunächst direkt mit deinem Arbeitgeber oder Vorgesetzten und weise auf die Notwendigkeit eines Dosimeters hin. Erkläre, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, die Strahlenexposition zu überwachen. 2. **Betriebsrat oder Personalvertretung**: Wende dich an den Betriebsrat oder die Personalvertretung, falls vorhanden. Diese können dich unterstützen und das Anliegen beim Arbeitgeber vorbringen. 3. **Fachkraft für Arbeitssicherheit**: Kontaktiere die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Strahlenschutzbeauftragten in deinem Unternehmen. Diese sind für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich. 4. **Arbeitsschutzbehörde**: Wenn interne Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, kannst du dich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde oder das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Diese Behörden können eine Überprüfung der Arbeitsbedingungen veranlassen und den Arbeitgeber zur Bereitstellung eines Dosimeters verpflichten. 5. **Berufsgenossenschaft**: Auch die Berufsgenossenschaft kann eine Anlaufstelle sein. Sie kann beraten und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass du deine Strahlenexposition überwachen kannst, um gesundheitliche Risiken zu minimieren.

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