Wie sich gegen unzulässige Befristungen nach Teilzeitgesetz wehren?

Antwort

Um sich gegen unzulässige Befristungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu wehren, können folgende Schritte unternommen werden: 1. **Prüfung der Befristung**: Überprüfe, ob die Befristung sachlich gerechtfertigt ist oder ob es sich um eine unzulässige Befristung handelt. Das TzBfG erlaubt sachgrundlose Befristungen nur bis zu einer Dauer von zwei Jahren, wobei innerhalb dieser Zeit maximal drei Verlängerungen zulässig sind. 2. **Rechtsberatung einholen**: Konsultiere einen Anwalt für Arbeitsrecht, um die Rechtmäßigkeit der Befristung zu überprüfen und dich über deine Rechte und mögliche Schritte zu informieren. 3. **Gewerkschaft oder Betriebsrat**: Wende dich an deine Gewerkschaft oder den Betriebsrat, falls vorhanden. Diese können Unterstützung und Beratung bieten. 4. **Klage beim Arbeitsgericht**: Wenn die Befristung unzulässig ist, kann eine Entfristungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Dies muss innerhalb von drei Wochen nach dem Ende des befristeten Arbeitsvertrags geschehen. 5. **Dokumentation**: Sammle alle relevanten Dokumente und Beweise, die die Unzulässigkeit der Befristung belegen können, wie z.B. den Arbeitsvertrag, Verlängerungen und Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber. Weitere Informationen zum Teilzeit- und Befristungsgesetz findest du auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS](https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/teilzeit-und-befristungsgesetz.html).

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