Ja, eine anschließende Beschäftigung auf Minijobbasis ist grundsätzlich möglich, nachdem eine Teilzeitbefristung mit Sachgrund beendet wurde. Es gibt jedoch einige Punkte zu beach... [mehr]
Um sich gegen unzulässige Befristungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu wehren, können folgende Schritte unternommen werden: 1. **Prüfung der Befristung**: Überprüfe, ob die Befristung sachlich gerechtfertigt ist oder ob es sich um eine unzulässige Befristung handelt. Das TzBfG erlaubt sachgrundlose Befristungen nur bis zu einer Dauer von zwei Jahren, wobei innerhalb dieser Zeit maximal drei Verlängerungen zulässig sind. 2. **Rechtsberatung einholen**: Konsultiere einen Anwalt für Arbeitsrecht, um die Rechtmäßigkeit der Befristung zu überprüfen und dich über deine Rechte und mögliche Schritte zu informieren. 3. **Gewerkschaft oder Betriebsrat**: Wende dich an deine Gewerkschaft oder den Betriebsrat, falls vorhanden. Diese können Unterstützung und Beratung bieten. 4. **Klage beim Arbeitsgericht**: Wenn die Befristung unzulässig ist, kann eine Entfristungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Dies muss innerhalb von drei Wochen nach dem Ende des befristeten Arbeitsvertrags geschehen. 5. **Dokumentation**: Sammle alle relevanten Dokumente und Beweise, die die Unzulässigkeit der Befristung belegen können, wie z.B. den Arbeitsvertrag, Verlängerungen und Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber. Weitere Informationen zum Teilzeit- und Befristungsgesetz findest du auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS](https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/teilzeit-und-befristungsgesetz.html).
Ja, eine anschließende Beschäftigung auf Minijobbasis ist grundsätzlich möglich, nachdem eine Teilzeitbefristung mit Sachgrund beendet wurde. Es gibt jedoch einige Punkte zu beach... [mehr]
Um die Quote befristeter Arbeitsverträge zu berechnen, kannst du folgende Schritte durchführen: 1. **Gesamtzahl der Arbeitsverträge ermitteln**: Zähle alle Arbeitsverträge in... [mehr]
Bei Arbeitslosengeld I (ALG I) musst du in der Regel bereit sein, eine Teilzeitbeschäftigung anzunehmen, die mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst. Dies gilt als zumutbare Beschäftigung. E... [mehr]
Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist trotz vorliegendem sachlichen Grund nicht zulässig, wenn: 1. **Vorherige Befristung**: Der Arbeitnehmer bereits zuvor in einem befristeten Arb... [mehr]
Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, mehrere Aushilfsjobs zu haben, solange die Einkommensgrenzen und gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Bei einem Minijob (bis 520 €) und... [mehr]
In einem Arbeitszeugnis ist es nicht zwingend erforderlich, die genaue Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) anzugeben. Es ist jedoch üblich, die Art der Beschäftigung zu erwähnen, insbe... [mehr]
Eine befristete Kündigung bezieht sich in der Regel auf die Beend eines befristeten Arbeitsvertrags. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet normalerweise automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zei... [mehr]