Ja, es ist grundsätzlich möglich, für drei Jahre als Schwangerschaftsvertretung eingestellt zu werden. In Deutschland und vielen anderen Ländern ist eine sogenannte „Schwange... [mehr]
Bei der Befristung eines Arbeitsvertrags mit einer schwerbehinderten Bewerberin gelten grundsätzlich die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer. Die maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). **Maximale Befristungsdauer ohne Sachgrund:** Nach § 14 Abs. 2 TzBfG darf ein Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund maximal für die Dauer von **zwei Jahren** befristet werden. Innerhalb dieser zwei Jahre kann der Vertrag bis zu dreimal verlängert werden. **Mit Sachgrund:** Liegt ein sachlicher Grund vor (z. B. Vertretung, Projektarbeit), kann die Befristung auch länger als zwei Jahre dauern. **Besonderheiten bei Schwerbehinderung:** Für schwerbehinderte Menschen gibt es **keine spezielle Begrenzung** der Befristungsdauer. Allerdings ist bei der Einstellung und Beschäftigung auf die besonderen Schutzrechte nach dem Sozialgesetzbuch IX zu achten (z. B. besonderer Kündigungsschutz nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit). **Fazit:** Du kannst den Arbeitsvertrag einer Bewerberin mit 50 % Schwerbehinderung **maximal zwei Jahre** ohne Sachgrund befristen. Mit Sachgrund ist eine längere Befristung möglich. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Befristete-Arbeitsvertraege/befristete-arbeitsvertraege.html).
Ja, es ist grundsätzlich möglich, für drei Jahre als Schwangerschaftsvertretung eingestellt zu werden. In Deutschland und vielen anderen Ländern ist eine sogenannte „Schwange... [mehr]
Ein Arbeitsvertrag mit einem Rentner kann sowohl befristet als auch unbefristet abgeschlossen werden. Es gibt grundsätzlich keine gesetzlichen Vorgaben, die speziell für Rentner eine Befrist... [mehr]
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet grundsätzlich automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder mit Erreichen des vereinbarten Zwecks (§ 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG... [mehr]
Ein Arbeitsvertrag kann in Deutschland gemäß § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) grundsätzlich ohne sachlichen Grund maximal **zwei Jahre** befristet werden. Innerhalb di... [mehr]
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in Deutschland beträgt gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder zum En... [mehr]
Ob eine Kündigungsfrist von 2 Wochen im Arbeitsvertrag rechtlich zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, ob es sich um ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverh&... [mehr]
Die gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsrecht richtet sich in Deutschland nach § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für Arbeitnehmer beträgt die Grundkündigungsfri... [mehr]
Ja, als Arbeitgeber kannst du grundsätzlich die Vergütung eines Minijobbers von 500 Euro auf 250 Euro reduzieren – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: 1. **Vertragliche G... [mehr]
Ab dem 01.01.2026 gelten für Arbeitgeber, die einen Arbeitsvertrag mit einem Aktivrentner (also einem Rentenbezieher, der weiterhin arbeitet) abschließen, insbesondere folgende Punkte: **1... [mehr]
Der Begriff „Personalübergang“ bezeichnet im juristischen Kontext meist den Übergang von Arbeitsverhältnissen auf einen neuen Arbeitgeber, etwa im Rahmen eines Betriebsü... [mehr]