Wie lange darf ein Arbeitsvertrag für eine Bewerberin mit 50 % Schwerbehinderung maximal befristet werden?

Antwort

Bei der Befristung eines Arbeitsvertrags mit einer schwerbehinderten Bewerberin gelten grundsätzlich die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer. Die maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). **Maximale Befristungsdauer ohne Sachgrund:** Nach § 14 Abs. 2 TzBfG darf ein Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund maximal für die Dauer von **zwei Jahren** befristet werden. Innerhalb dieser zwei Jahre kann der Vertrag bis zu dreimal verlängert werden. **Mit Sachgrund:** Liegt ein sachlicher Grund vor (z. B. Vertretung, Projektarbeit), kann die Befristung auch länger als zwei Jahre dauern. **Besonderheiten bei Schwerbehinderung:** Für schwerbehinderte Menschen gibt es **keine spezielle Begrenzung** der Befristungsdauer. Allerdings ist bei der Einstellung und Beschäftigung auf die besonderen Schutzrechte nach dem Sozialgesetzbuch IX zu achten (z. B. besonderer Kündigungsschutz nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit). **Fazit:** Du kannst den Arbeitsvertrag einer Bewerberin mit 50 % Schwerbehinderung **maximal zwei Jahre** ohne Sachgrund befristen. Mit Sachgrund ist eine längere Befristung möglich. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Befristete-Arbeitsvertraege/befristete-arbeitsvertraege.html).

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