Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Ja, es ist möglich, eine Kündigung zurückzunehmen, aber es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Zeitpunkt und den Umständen der Kündigung. Hier sind einige Schritte, die du unternehmen kannst: 1. **Schnell handeln**: Je früher du die Kündigung zurücknehmen möchtest, desto besser. Am besten ist es, sofort nach der Kündigung zu handeln. 2. **Kontakt aufnehmen**: Setze dich so schnell wie möglich mit deinem Arbeitgeber in Verbindung. Ein persönliches Gespräch ist oft am effektivsten. 3. **Schriftliche Bestätigung**: Reiche eine schriftliche Erklärung ein, in der du deine Kündigung zurückziehst. Dies sollte klar und präzise formuliert sein. 4. **Rechtliche Beratung**: In einigen Fällen kann es hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Formalitäten korrekt eingehalten werden. Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, die Rücknahme der Kündigung zu akzeptieren. Eine einvernehmliche Lösung ist jedoch oft im Interesse beider Parteien.
Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Wenn du weniger vertraglich vereinbarte Stunden arbeitest, als im Arbeitsvertrag festgelegt, und dein Arbeitgeber dies nicht ändert, kann das ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung... [mehr]
Ob du während einer Krankschreibung in die Kneipe gehen darfst, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Während einer Krankschreibung bist du verpflichtet, alles zu unterlasse... [mehr]
Als Vorgesetzter darfst du deinen Mitarbeitern grundsätzlich nicht pauschal verbieten, übereinander zu sprechen. Ein generelles Verbot, sich über Kollegen auszutauschen, würde das... [mehr]
Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sin... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über den eigenen Vorgesetzten in dessen Abwesenheit zu sprechen. Allerdings solltest du dabei einige wichtige Punkte beachten: 1. **Respekt und Sachlich... [mehr]
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Honorarverträge, sofern es sich dabei um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt – also um eine Tätigkeit,... [mehr]