Wie gegen unzulässige Befristungen nach Teilzeit wehren?

Antwort

Um sich gegen unzulässige Befristungen nach einer Teilzeitbeschäftigung zu wehren, können folgende Schritte unternommen werden: 1. **Prüfung der Befristung**: Überprüfe, ob die Befristung rechtlich zulässig ist. Befristungen müssen entweder durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein oder den gesetzlichen Regelungen zur sachgrundlosen Befristung entsprechen (z.B. maximal zwei Jahre, höchstens dreimalige Verlängerung). 2. **Rechtsberatung einholen**: Konsultiere einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um die Befristung und die rechtlichen Möglichkeiten zu überprüfen. 3. **Betriebsrat einschalten**: Falls vorhanden, kann der Betriebsrat Unterstützung bieten und bei der Klärung der Angelegenheit helfen. 4. **Schriftliche Einwände**: Erhebe schriftlich Einwände gegen die Befristung und fordere eine schriftliche Begründung vom Arbeitgeber. 5. **Klage einreichen**: Wenn keine Einigung erzielt wird, kann innerhalb von drei Wochen nach dem Ende des befristeten Arbeitsvertrags eine Entfristungsklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Weitere Informationen und Unterstützung bieten auch Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände.

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