Die Nutzung privater E-Mail-Accounts für dienstliche Zwecke, wie etwa die Teilnahme an Unternehmenstrainings, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht in der Regel **nicht zulässig** und problem... [mehr]
Das Durchblättern der Akte eines Kollegen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung oder ohne eine rechtliche oder dienstliche Notwendigkeit ist in der Regel unzulässig und kann gegen Datenschutzgesetze und betriebliche Richtlinien verstoßen. Es ist wichtig, die Privatsphäre und Vertraulichkeit von persönlichen und beruflichen Informationen zu respektieren. Bei Unsicherheiten sollte man sich an die Personalabteilung oder den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens wenden.
Die Nutzung privater E-Mail-Accounts für dienstliche Zwecke, wie etwa die Teilnahme an Unternehmenstrainings, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht in der Regel **nicht zulässig** und problem... [mehr]