Das Durchblättern der Akte eines Kollegen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung oder ohne eine rechtliche oder dienstliche Notwendigkeit ist in der Regel unzulässig und kann gegen Datenschutzgesetze und betriebliche Richtlinien verstoßen. Es ist wichtig, die Privatsphäre und Vertraulichkeit von persönlichen und beruflichen Informationen zu respektieren. Bei Unsicherheiten sollte man sich an die Personalabteilung oder den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens wenden.