Was muss ein Arbeitnehmer bei unbezahltem Urlaub zur Krankenversicherung beachten?

Antwort

Ein Arbeitnehmer sollte bei der Gewährung von unbezahltem Urlaub folgende Punkte hinsichtlich seiner Krankenversicherung beachten: 1. **Mitgliedschaft in der Krankenversicherung**: Während des unbezahlten Urlaubs bleibt der Arbeitnehmer in der Regel weiterhin Mitglied seiner gesetzlichenversicherung, jedoch kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein. 2. **Beitragszahlung**: In Regel muss der Arbeitnehmer während des unbezahlten Urlaubs die zur Krankenversicherung selbst zahlen, da der Arbeitgeber in dieser Zeit keine Beiträge leistet. Dies gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung. 3. **Dauer des unbezahlten Urlaubs**: Bei längeren Phasen des unbezahlten Urlaubs (in der Regel über einen) kann es notwendig sein, sich bei der Krankenkasse zu melden, den Versicherungsschutz zu klären4. **Rückkehr zur Arbeit**: Nach dem unbezahlten sollte der Arbeitnehmer sicherstellen, dass er wieder in die reguläre Beitrags eintritt, um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten. 5.Zusätzliche Absicherung**: Es kann sinnvoll sein, sich über eine Zusatzversicherung Gedanken zu machen, um im Falle von Krankheit während unbezahlten Urlaubs abgesichert zu sein. Es ist ratsam, direkt bei der eigenen Krankenkasse zu informieren, um spezifische Informationen und Beratung zu erhalten.

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