Zählen Wartezeitmonate bei einem Minijob mit 14 Jahren zur Rentenversicherung?

Antwort

Ja, bei einem Minijob zählen die Wartezeitmonate für die Rentenversicherung, auch wenn du erst 14 Jahre alt bist. Minijobs sind rentenversicherungspflichtig, und die Zeiten, in denen du in einem Minijob arbeitest, werden in der Regel als Beitragszeiten anerkannt. Diese Zeiten können später für die Berechnung deiner Rentenansprüche relevant sein. Es ist jedoch wichtig, die genauen Regelungen und Bedingungen zu beachten, die für deine spezifische Situation gelten.

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