Werden mehrere 450-Euro-Jobs zusammengerechnet und sozialversicherungspflichtig?

Antwort

Ja, bei mehreren Minijobs (450-Euro-Jobs) werden die Einkommen zusammengerechnet. Wenn das Gesamteinkommen aus allen Minijobs die 450-Euro-Grenze überschreitet, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden. Aktuelle Informationen und Regelungen zu Minijobs findest du auf der offiziellen Seite der Minijob-Zentrale: [Minijob-Zentrale](https://www.minijob-zentrale.de).

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