Das Verkehrsschild „Vorfahrtstraße“ in Deutschland ist tatsächlich ein auf der Spitze stehendes Quadrat (also eine Raute), gelb mit weißem Rand und schwarzem Rahmen. Es si... [mehr]
Ob du nach 10 Jahren gegen ein Verkehrsschild vorgehen kannst, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Grundsätzlich gilt: - **Verkehrsschilder** sind Verwaltungsakte in Form von sogenannten Allgemeinverfügungen (§ 35 Satz 2 VwVfG). - Die Anfechtungsfrist für Verwaltungsakte beträgt in der Regel **einen Monat** nach Bekanntgabe (§ 74 VwGO). - Bei Verkehrsschildern beginnt diese Frist nicht mit der Aufstellung, sondern **erst, wenn du als Betroffener das Schild tatsächlich wahrnimmst oder wahrnehmen kannst** (sogenannte „individuelle Bekanntgabe“). Das bedeutet: Wenn du ein Verkehrsschild zum ersten Mal nach 10 Jahren passierst und dich dadurch erstmals betroffen fühlst (z.B. weil du dort parken oder fahren willst), kannst du grundsätzlich **innerhalb eines Monats ab dieser erstmaligen Wahrnehmung** dagegen vorgehen. Allerdings gibt es Einschränkungen: - **Bestandskraft:** Nach sehr langer Zeit kann ein Schild als „bestandskräftig“ angesehen werden, insbesondere wenn es allgemein bekannt und akzeptiert ist. - **Vertrauensschutz Dritter:** Wenn andere sich auf das Schild verlassen haben (z.B. Anwohner), kann das deine Erfolgsaussichten mindern. - **Formelle Fehler:** Nur wenn das Schild formell oder materiell rechtswidrig ist (z.B. falsch aufgestellt, keine Rechtsgrundlage), hast du Aussicht auf Erfolg. **Fazit:** Ja, du kannst grundsätzlich auch nach 10 Jahren noch gegen ein Verkehrsschild vorgehen, wenn du es zum ersten Mal passierst und dich dadurch erstmals betroffen fühlst. Die Erfolgsaussichten hängen aber vom Einzelfall ab. Eine rechtliche Beratung ist empfehlenswert.
Das Verkehrsschild „Vorfahrtstraße“ in Deutschland ist tatsächlich ein auf der Spitze stehendes Quadrat (also eine Raute), gelb mit weißem Rand und schwarzem Rahmen. Es si... [mehr]
Das Verkehrsschild, das die Verpflichtung zur Benutzung einer Parkscheibe anzeigt, ist das Schild mit der Aufschrift "Parken mit Parkscheibe" (Zeichen 314). Es zeigt in der Regel ein P-Symbo... [mehr]