Wenn du auf der Autobahn 50 km/h zu schnell fährst, richtet sich das Bußgeld nach dem aktuellen Bußgeldkatalog in Deutschland (Stand: 2024): - **Innerhalb geschlossener Ortschaften:*... [mehr]
Die maximale Zeitspanne zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und der Zustellung einer Verwarnung (bzw. eines Bußgeldbescheids) wird in Deutschland durch die sogenannte **Verfolgungsverjährung** geregelt. Für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, wie z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung, beträgt die Verjährungsfrist in der Regel **drei Monate** (§ 26 Abs. 3 StVG in Verbindung mit § 31 OWiG), sofern in dieser Zeit keine Anhörung oder kein Bußgeldbescheid erfolgt ist. Wird innerhalb dieser drei Monate ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid zugestellt, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. **Zusammengefasst:** - **Maximal drei Monate** dürfen zwischen der Tat und der ersten Anhörung oder Verwarnung liegen. - Nach Zustellung einer Anhörung oder eines Bußgeldbescheids verlängert sich die Frist auf **sechs Monate**. Weitere Informationen findest du z.B. beim [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/bussgeldbescheid-verjaehrung/).
Wenn du auf der Autobahn 50 km/h zu schnell fährst, richtet sich das Bußgeld nach dem aktuellen Bußgeldkatalog in Deutschland (Stand: 2024): - **Innerhalb geschlossener Ortschaften:*... [mehr]
Wenn du innerorts bei erlaubenen 50 km/h mit 80 km/h geblitzt wirst, überschreitest du die erlaubte Geschwindigkeit um 30 km/h. Laut aktuellem Bußgeldkatalog (Stand 2024) beträgt das B... [mehr]
Wenn du innerorts bei erlaubten 30 km/h mit 37 km/h (also 7 km/h zu schnell) geblitzt wirst, beträgt das Bußgeld laut aktuellem Bußgeldkatalog (Stand 2024) **30 Euro**. Punkte in Flen... [mehr]
Wenn du bei erlaubten 70 km/h mit 78 km/h geblitzt wurdest, hast du die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 8 km/h überschritten. In Deutschland beträgt das Bußgeld für e... [mehr]
Ob du nach 10 Jahren gegen ein Verkehrsschild vorgehen kannst, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Grundsätzlich gilt: - **Verkehrsschilder** sind Verwaltungsakte in Form von sogenannten Al... [mehr]