Mit der neuen EU-Verordnung (EU) 2023/980, die am 10. Mai 2023 in Kraft getreten ist, wurde das zulässige Gesamtgewicht für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge (Lkw) von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonn... [mehr]
Die Steigerung der 3,5-Tonnen-Grenze auf 4,25 oder 4,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) in der EU bezieht sich auf eine Änderung der Führerschein- und Zulassungsregeln für bestimmte Fahrzeuge, insbesondere im Bereich der Elektromobilität und des leichten Gütertransports. **Hintergrund:** Bisher durften Inhaber eines Führerscheins der Klasse B (Pkw-Führerschein) Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen fahren. Diese Grenze stellte insbesondere für elektrisch angetriebene Transporter ein Problem dar, da die schweren Batterien das Fahrzeuggewicht erhöhen und so die Nutzlast verringern. **Neue Regelung:** Die EU hat beschlossen, die Grenze für das zulässige Gesamtgewicht bei bestimmten Fahrzeugen auf 4,25 oder 4,5 Tonnen anzuheben, wenn diese mit alternativen Antrieben (z. B. Elektroantrieb) ausgestattet sind. Das bedeutet: - **Führerscheininhaber der Klasse B** dürfen unter bestimmten Bedingungen auch Fahrzeuge mit einem zGG bis zu 4,25 oder 4,5 Tonnen fahren, sofern das Mehrgewicht auf den alternativen Antrieb zurückzuführen ist. - Die Regelung gilt vor allem für den Gütertransport im innerstädtischen Bereich und soll die Umstellung auf umweltfreundlichere Fahrzeuge fördern. - Die genaue Umsetzung und die Bedingungen (z. B. zusätzliche Schulungen, Einsatzbereich) können je nach EU-Mitgliedstaat variieren. **Ziel:** Die Maßnahme soll die Nutzung von Elektro-Transportern und anderen umweltfreundlichen Nutzfahrzeugen attraktiver machen, ohne dass die Nutzlast durch das höhere Eigengewicht der Fahrzeuge zu stark eingeschränkt wird. **Weitere Informationen:** - [EU-Verkehrspolitik – Europäische Kommission](https://transport.ec.europa.eu/index_de) - [Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Deutschland)](https://www.bmdv.bund.de/) **Zusammengefasst:** Die Anhebung der 3,5-Tonnen-Grenze auf 4,25 oder 4,5 Tonnen für bestimmte Fahrzeuge in der EU ermöglicht es, auch schwerere (meist elektrisch betriebene) Transporter mit dem normalen Pkw-Führerschein zu fahren, um die Elektromobilität im Lieferverkehr zu fördern.
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