Für LKW-Verkehr auf Eisflächen gelten folgende Richtwerte: - **Eisdicke mindestens 30 cm**: Leichte Fahrzeuge (PKW) - **Eisdicke mindestens 40 cm**: Kleinlaster - **Eisdicke mindestens 50 c... [mehr]
Mit der neuen EU-Verordnung (EU) 2023/980, die am 10. Mai 2023 in Kraft getreten ist, wurde das zulässige Gesamtgewicht für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge (Lkw) von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen angehoben – allerdings unter bestimmten Bedingungen. Die wichtigsten Rahmenbedingungen und Änderungen sind: **1. Geltungsbereich:** Die Erhöhung gilt für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (z. B. Elektro, Wasserstoff, Erdgas), nicht für konventionell betriebene Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. **2. Führerschein:** Fahrer mit einem Führerschein der Klasse B dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen führen, wenn das Fahrzeug mit alternativem Antrieb ausgestattet ist und für den Gütertransport genutzt wird. **3. Zweck der Regelung:** Die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts soll den Nachteil ausgleichen, dass alternative Antriebe (insbesondere Batterien) ein höheres Eigengewicht verursachen und so die Nutzlast verringern würden. **4. Einsatzbereich:** Die Regelung gilt für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Güterverkehr innerhalb der EU. **5. Lenk- und Ruhezeiten, Tachographenpflicht:** Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (nun also auch die neuen 4,25-Tonnen-Fahrzeuge) unterliegen den EU-Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten sowie der Pflicht zur Nutzung eines digitalen Tachographen. **6. Mautpflicht:** In vielen EU-Ländern sind Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mautpflichtig. Mit der Anhebung auf 4,25 Tonnen kann dies auch für die neuen Fahrzeuge gelten. **7. Technische Anforderungen:** Die Fahrzeuge müssen weiterhin alle technischen Anforderungen für Nutzfahrzeuge erfüllen, die für die jeweilige Gewichtsklasse gelten. **Quellen und weitere Informationen:** - [EU-Verordnung 2023/980](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R0980) - [Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Deutschland)](https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/klimaschutz-leicht-nutzfahrzeuge.html) **Zusammenfassung:** Die wichtigste Änderung ist, dass alternativ angetriebene Lkw mit einem Gesamtgewicht bis 4,25 Tonnen mit Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen, aber sie unterliegen ab 3,5 Tonnen den gleichen Vorschriften wie schwere Lkw (Lenkzeiten, Tachograph, Mautpflicht etc.). Die Regelung soll die Verbreitung umweltfreundlicher Fahrzeuge fördern.
Für LKW-Verkehr auf Eisflächen gelten folgende Richtwerte: - **Eisdicke mindestens 30 cm**: Leichte Fahrzeuge (PKW) - **Eisdicke mindestens 40 cm**: Kleinlaster - **Eisdicke mindestens 50 c... [mehr]
Das Gewicht eines LKW (Lastkraftwagen) variiert stark je nach Typ und Beladung: - **Leerer LKW (Eigengewicht):** Ein typischer 2-Achser wiegt etwa 7–10 Tonnen, ein Sattelzug (Zugmaschine mit Au... [mehr]
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für LKW auf Autobahnen (Interstates) in den USA variiert je nach Bundesstaat. In vielen Bundesstaaten liegt das Tempolimit für LKW zwischen 55 mph (ca... [mehr]
Mit einem PKW-Führerschein der Klasse B, der auch im Jahr 2024 ausgestellt wurde, darfst du grundsätzlich Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen fahren. F&uum... [mehr]
Die Steigerung der 3,5-Tonnen-Grenze auf 4,25 oder 4,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) in der EU bezieht sich auf eine Änderung der Führerschein- und Zulassungsregeln für bes... [mehr]
In Deutschland gibt es grundsätzlich keine gesetzlich festgelegte Altersgrenze, bis zu der du LKW fahren darfst. Entscheidend ist, dass du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprec... [mehr]
In Frankreich gibt es im Vergleich zu manchen anderen europäischen Ländern tatsächlich weniger Lkw-Verkehr auf den Straßen, was verschiedene Gründe hat: 1. **Starke Schienen... [mehr]