Die Steigerung der 3,5-Tonnen-Grenze auf 4,25 oder 4,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) in der EU bezieht sich auf eine Änderung der Führerschein- und Zulassungsregeln für bes... [mehr]
Mit der neuen EU-Verordnung (EU) 2023/980, die am 10. Mai 2023 in Kraft getreten ist, wurde das zulässige Gesamtgewicht für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge (Lkw) von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen angehoben – allerdings unter bestimmten Bedingungen. Die wichtigsten Rahmenbedingungen und Änderungen sind: **1. Geltungsbereich:** Die Erhöhung gilt für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (z. B. Elektro, Wasserstoff, Erdgas), nicht für konventionell betriebene Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. **2. Führerschein:** Fahrer mit einem Führerschein der Klasse B dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen führen, wenn das Fahrzeug mit alternativem Antrieb ausgestattet ist und für den Gütertransport genutzt wird. **3. Zweck der Regelung:** Die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts soll den Nachteil ausgleichen, dass alternative Antriebe (insbesondere Batterien) ein höheres Eigengewicht verursachen und so die Nutzlast verringern würden. **4. Einsatzbereich:** Die Regelung gilt für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Güterverkehr innerhalb der EU. **5. Lenk- und Ruhezeiten, Tachographenpflicht:** Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (nun also auch die neuen 4,25-Tonnen-Fahrzeuge) unterliegen den EU-Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten sowie der Pflicht zur Nutzung eines digitalen Tachographen. **6. Mautpflicht:** In vielen EU-Ländern sind Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mautpflichtig. Mit der Anhebung auf 4,25 Tonnen kann dies auch für die neuen Fahrzeuge gelten. **7. Technische Anforderungen:** Die Fahrzeuge müssen weiterhin alle technischen Anforderungen für Nutzfahrzeuge erfüllen, die für die jeweilige Gewichtsklasse gelten. **Quellen und weitere Informationen:** - [EU-Verordnung 2023/980](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R0980) - [Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Deutschland)](https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/klimaschutz-leicht-nutzfahrzeuge.html) **Zusammenfassung:** Die wichtigste Änderung ist, dass alternativ angetriebene Lkw mit einem Gesamtgewicht bis 4,25 Tonnen mit Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen, aber sie unterliegen ab 3,5 Tonnen den gleichen Vorschriften wie schwere Lkw (Lenkzeiten, Tachograph, Mautpflicht etc.). Die Regelung soll die Verbreitung umweltfreundlicher Fahrzeuge fördern.
Die Steigerung der 3,5-Tonnen-Grenze auf 4,25 oder 4,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) in der EU bezieht sich auf eine Änderung der Führerschein- und Zulassungsregeln für bes... [mehr]
In Deutschland gibt es grundsätzlich keine gesetzlich festgelegte Altersgrenze, bis zu der du LKW fahren darfst. Entscheidend ist, dass du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprec... [mehr]
In Frankreich gibt es im Vergleich zu manchen anderen europäischen Ländern tatsächlich weniger Lkw-Verkehr auf den Straßen, was verschiedene Gründe hat: 1. **Starke Schienen... [mehr]