Darf ich als französischer Staatsbürger in Deutschland beim Taxifahren Führerschein und Taxischein digital vorzeigen?

Antwort

In Deutschland ist es aktuell (Stand: Juni 2024) grundsätzlich erforderlich, Führerschein und Taxischein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) im Original in Papier- oder Kartenform mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die digitale Vorlage, etwa als Foto oder in einer App, wird von den meisten Behörden und bei Kontrollen nicht als ausreichend anerkannt. **Führerschein:** Seit 2021 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, den Führerschein in der App „ID Wallet“ digital zu speichern, allerdings ist diese Funktion noch nicht flächendeckend eingeführt und wird von der Polizei bislang nicht als offizieller Nachweis akzeptiert. Auch der EU-weite digitale Führerschein ist noch nicht umgesetzt. **Taxischein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung):** Auch hier gilt: Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss im Original mitgeführt werden. Eine digitale Version ist nicht zulässig. **Fazit:** Du musst als französischer Staatsbürger, der in Deutschland Taxi fährt, sowohl deinen Führerschein als auch den Taxischein im Original mitführen und bei Kontrollen vorzeigen. Die digitale Vorlage reicht derzeit nicht aus. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Digitales und Verkehr](https://www.bmdv.bund.de/DE/Themen/Mobilitaet/Strasse/Fahrerlaubnis/fahrerlaubnis_node.html).

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