Sind Farbgeschäfte in der Schweiz verpflichtet, alte oder verbotene giftige Farben und Farbpigmente zur Entsorgung zurückzunehmen?

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In der Schweiz sind Farbgeschäfte grundsätzlich nicht verpflichtet, alte oder verbotene, giftige Farben und Farbpigmente von Privatpersonen zur Entsorgung zurückzunehmen, es sei denn, sie bieten diesen Service freiwillig an. Die Rücknahmepflicht besteht in der Regel für Hersteller und Importeure im Rahmen der sogenannten Produktrücknahmeverpflichtung, insbesondere bei Sonderabfällen. Für Privatpersonen gilt: Farben, Lacke und Farbpigmente, die als Sonderabfall eingestuft werden (z. B. weil sie giftige oder verbotene Stoffe enthalten), dürfen **nicht** über den Hauskehricht entsorgt werden. Sie müssen bei einer offiziellen Sammelstelle für Sonderabfälle (z. B. bei der kommunalen Entsorgungsstelle oder bei speziellen Sammelaktionen) abgegeben werden. Viele Gemeinden und Städte bieten solche Sammelstellen an. Einige Farbgeschäfte nehmen freiwillig alte Farben zurück, insbesondere wenn sie dort gekauft wurden, sind dazu aber nicht gesetzlich verpflichtet. Es empfiehlt sich, direkt beim jeweiligen Geschäft oder bei der Gemeinde nachzufragen. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesamt für Umwelt BAFU](https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/abfall/abfallwegweiser/sonderabfaelle.html). **Zusammengefasst:** Farbgeschäfte müssen alte, auch verbotene, giftige Farben und Farbpigmente nicht zwingend zurücknehmen. Die Entsorgung erfolgt über kommunale Sonderabfallstellen.

Kategorie: Umwelt Tags: Farben Entsorgung Schweiz
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