Gibt es ab 2026 Änderungen im Abfallrecht zur Entsorgung gefährlicher Abfälle?

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Ja, ab 2026 treten im Abfallrecht einige Änderungen in Kraft, die auch die Entsorgung von gefährlichen Abfällen betreffen. Hintergrund ist insbesondere die Novelle der Nachweisverordnung (NachwV) sowie Anpassungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und weiteren europäischen Vorgaben. Wichtige Änderungen ab 2026: 1. **Elektronisches Nachweisverfahren (eANV) wird Pflicht für alle gefährlichen Abfälle:** Ab 1. Januar 2026 müssen alle Betriebe, die gefährliche Abfälle erzeugen, befördern oder entsorgen, das elektronische Nachweisverfahren nutzen. Die bisherige Übergangsregelung für Kleinmengen (weniger als 20 Tonnen pro Jahr) entfällt. Damit sind auch kleinere Betriebe verpflichtet, sich am eANV zu beteiligen. 2. **Erweiterte Dokumentationspflichten:** Die Anforderungen an die Dokumentation und Nachverfolgung gefährlicher Abfälle werden verschärft. Das betrifft insbesondere die lückenlose digitale Erfassung und Archivierung aller relevanten Nachweise und Begleitscheine. 3. **EU-Vorgaben und Basel-Übereinkommen:** Durch die Umsetzung neuer EU-Verordnungen und Anpassungen an das Basler Übereinkommen werden die Vorschriften für die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle strenger. Das betrifft insbesondere die Melde- und Genehmigungspflichten. 4. **Erweiterte Produzentenverantwortung:** Hersteller bestimmter gefährlicher Produkte (z.B. Chemikalien, Batterien) werden stärker in die Pflicht genommen, die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte zu organisieren. **Quellen und weitere Informationen:** - [Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) – Abfallrecht](https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallrecht) - [Nachweisverordnung (NachwV)](https://www.gesetze-im-internet.de/nachwv/) - [Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)](https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/) Es empfiehlt sich, rechtzeitig die betrieblichen Abläufe und IT-Systeme auf die neuen Anforderungen umzustellen, um ab 2026 rechtskonform zu arbeiten.

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