Wie versteuere ich meine Teilzeitfestanstellung und mein zusätzliches Kleingewerbe?

Antwort

Bei der Versteuerung einer Teilzeitfestanstellung und eines zusätzlichen Kleingewerbes musst du beide Einkommensarten getrennt betrachten. 1. **Teilzeitfestanstellung**: Dein Einkommen aus der Teilzeitbeschäftigung wird in der Regel durch deinen Arbeitgeber versteuert. Du erhältst eine Lohnabrechnung, auf der die Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und eventuell Kirchensteuer abgezogen werden. Diese Abzüge sind in der Regel bereits in deinem Nettogehalt berücksichtigt. 2. **Kleingewerbe**: Die Einkünfte aus deinem Kleingewerbe musst du in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Du führst eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) durch, um deinen Gewinn zu ermitteln. Dabei ziehst du deine Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen ab. Der Gewinn wird dann zu deinem Einkommen aus der Teilzeitbeschäftigung addiert und unterliegt der Einkommensteuer. 3. **Umsatzsteuer**: Wenn dein Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt (Umsatz unter 22.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich unter 50.000 Euro im laufenden Jahr), musst du keine Umsatzsteuer erheben und abführen. Andernfalls musst du Umsatzsteuer auf deine Einnahmen erheben und an das Finanzamt abführen. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass du alle steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllst und mögliche Steuervorteile nutzt.

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