Ja, auch als Altersteilzeitrentner kannst du die Entfernungspauschale steuerlich geltend machen, sofern du noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielst und tatsächlich Fahrten... [mehr]
Ja, es gibt einen Unterschied zwischen der Entfernungspauschale für die Nutzung des eigenen PKW und der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Die Entfernungspauschale für den eigenen PKW beträgt in Deutschland 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,35 Euro für jeden weiteren Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Diese Pauschale gilt unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die für den Betrieb des Fahrzeugs anfallen. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tatsächlichen Kosten für Fahrkarten als Werbungskosten abgesetzt werden. Hierbei können die Kosten für Monats- oder Jahreskarten, Einzelfahrkarten oder andere Ticketarten geltend gemacht werden, solange sie nachweisbar sind. Zusammengefasst: Die Entfernungspauschale für den PKW ist pauschal und unabhängig von den tatsächlichen Kosten, während bei öffentlichen Verkehrsmitteln die tatsächlichen Ausgaben abgesetzt werden können.
Ja, auch als Altersteilzeitrentner kannst du die Entfernungspauschale steuerlich geltend machen, sofern du noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielst und tatsächlich Fahrten... [mehr]