Rutscht man in die Steuerklasse 6, wenn man einen Job hat und nebenbei selbstständig ist?

Antwort

Nein, wenn man einen Hauptjob hat und nebenbei selbstständig ist, wird man nicht automatisch in Steuerklasse 6 eingestuft. Steuerklasse 6 gilt für Arbeitnehmer, die mehrere Arbeitsverhältnisse haben und für das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis. Wenn du selbstständig bist, wird dein Einkommen aus der Selbstständigkeit separat versteuert. Du musst deine Einkünfte aus der Selbstständigkeit in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Dein Hauptjob wird nach der Steuerklasse versteuert, die für dich zutrifft (z.B. Steuerklasse 1, 2, 3, 4 oder 5, je nach deiner persönlichen Situation). Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Finanzen: [bmf.de](https://www.bmf.de).

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