Welche Steuerklasse gilt bei laufender Scheidung?

Antwort

Während einer laufenden Scheidung bleibt zunächst die bisherige Steuerklasse bestehen. Entscheidend ist der sogenannte Trennungszeitpunkt: - Im Jahr der Trennung kannst du und dein*e (Noch-)Ehepartner*in weiterhin die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV nutzen, sofern ihr am 1. Januar des Jahres noch zusammengelebt habt. - Ab dem 1. Januar des Folgejahres nach der Trennung müsst ihr beide in die Steuerklasse I wechseln (bzw. II, falls du alleinerziehend bist und die Voraussetzungen erfüllst). Beispiel: Trennt ihr euch im Mai 2024, könnt ihr für das gesamte Jahr 2024 noch die bisherigen Steuerklassen nutzen. Ab 1. Januar 2025 gilt dann Steuerklasse I (oder II). Weitere Informationen findest du auch beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Steuerklassen/steuerklassen.html).

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