Steuerbelastungsvergleich GmbH und OHG

Antwort

Der Steuerbelastungsvergleich zwischen einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haft) und einer OHG (Offene Handelsgesellschaft) ist wichtig, um die steuerlichen Auswirkungen der jeweiligen Rechtsform zu verstehen. 1. **Körperschaftsteuer vs. Einkommensteuer**: - Eine GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer, die derzeit 15 % beträgt, zuzüglich Solidaritätszuschlag. - Eine OHG hingegen ist eine Personengesellschaft, deren Gewinne den Gesellschaftern zugerechnet werden und somit der Einkommensteuer unterliegen. Die Einkommensteuersätze sind progressiv und können bis zu 45 % betragen. 2. **Gewerbesteuer**: - Sowohl GmbH als auch OHG unterliegen der Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ist. Der Gewerbesteuersatz wird auf den Gewerbeertrag angewendet. 3. **Verlustverrechnung**: - Verluste einer GmbH können nur mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. - Bei einer OHG können Verluste direkt mit anderen Einkünften der Gesellschafter verrechnet werden, was steuerliche Vorteile bringen kann. 4. **Thesaurierung**: - Gewinne, die in der GmbH einbehalten werden (thesauriert), unterliegen nur der Körperschaftsteuer. - Bei einer OHG müssen thesaurierte Gewinne ebenfalls versteuert werden, da sie den Gesellschaftern zugerechnet werden. 5. **Ausschüttungen**: - Bei einer GmbH unterliegen Ausschüttungen an die Gesellschafter der Kapitalertragsteuer (25 % plus Solidaritätszuschlag). - Bei einer OHG fließen die Gewinne direkt den Gesellschaftern zu und werden im Rahmen der Einkommensteuer versteuert. Insgesamt hängt die steuerliche Belastung stark von der individuellen Situation, den Gewinnverhältnissen und der geplanten Gewinnverwendung ab. Eine detaillierte steuerliche Beratung ist empfehlenswert, um die optimale Rechtsform zu wählen.

Kategorie: Steuern Tags: Steuerbelastung GmbH OHG
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