In Deutschland gilt für Schenkungen und Erbschaften zwischen Eltern und Kindern ein Freibetrag von 400.000 € pro Kind innerhalb von zehn Jahren (§ 16 ErbStG). Überschreitest du die... [mehr]
Eine Schenkung von Eltern an Kinder ist grundsätzlich steuerpflichtig, kann aber innerhalb bestimmter Freibeträge steuerfrei erfolgen. In Deutschland beträgt der Freibetrag für Schenkungen von einem Elternteil an ein Kind aktuell 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren (§ 16 ErbStG). Ob die Schenkung kurz vor dem Ableben erfolgt oder zu einem anderen Zeitpunkt, spielt für die Steuerfreiheit keine Rolle – entscheidend ist, dass der Freibetrag nicht überschritten wird. Wird der Freibetrag überschritten, fällt Schenkungsteuer auf den übersteigenden Betrag an. Wichtig: Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod des Schenkenden erfolgen, werden bei der Berechnung der Erbschaftsteuer berücksichtigt (sogenannte „Abschmelzungsregel“ nach § 14 ErbStG). Das bedeutet, dass Schenkungen und Erbschaften innerhalb dieses Zeitraums zusammengerechnet werden, um zu prüfen, ob der Freibetrag überschritten wird. Zusammengefasst: Eine Schenkung ist auch kurz vor dem Ableben steuerfrei möglich, solange der Freibetrag nicht überschritten wird. Andernfalls fällt Schenkungsteuer an. Es empfiehlt sich, im Einzelfall steuerlichen Rat einzuholen, da die genaue Gestaltung und Dokumentation wichtig ist. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Erbschaftsteuer/erbschaftsteuer.html).
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In Deutschland gibt es für Schenkungen an Kinder bestimmte Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Eltern dürfen ihrem Kind alle zehn Jahre bis zu **400.000 Euro** steuerfre... [mehr]
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