Verluste durch Finanzbetrug (z. B. Betrug bei Kapitalanlagen, Schneeballsysteme oder betrügerische Wertpapiergeschäfte) können in Deutschland grundsätzlich **nicht** als Werbungsko... [mehr]
Die Notarkosten für die Überschreibung eines Hauses können in der Regel nicht direkt steuerlich abgesetzt werden, da sie nicht zu den Werbungskosten oder Betriebsausgaben zählen. Wenn das Haus jedoch vermietet wird, könnten die Kosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung absetzbar sein. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die individuelle Situation und mögliche steuerliche Vorteile zu klären.
Verluste durch Finanzbetrug (z. B. Betrug bei Kapitalanlagen, Schneeballsysteme oder betrügerische Wertpapiergeschäfte) können in Deutschland grundsätzlich **nicht** als Werbungsko... [mehr]
Notarkosten für einen Erbvertrag und eine Vorsorgevollmacht sind in der Regel **nicht** als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich absetzbar. **Begründung:** - **Erbvertrag:** Kosten... [mehr]