Können Mitarbeiter, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, sich von der pauschalen Kirchensteuer befreien lassen?

Antwort

Ja, Mitarbeiter, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, können sich von der pauschalen Kirchensteuer befreien lassen. In Deutschland wird die Kirchensteuer in der Regel nur von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften erhoben. Wenn du keiner solchen Gemeinschaft angehörst, solltest du dies deinem Arbeitgeber und dem Finanzamt mitteilen, damit keine Kirchensteuer von deinem Gehalt einbehalten wird. Es ist wichtig, dass dein Status korrekt in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) vermerkt ist.

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