Betriebsrenten werden in Deutschland als sogenannte „sonstige Einkünfte“ nach § 22 Nr. 5 EStG behandelt und sind grundsätzlich voll steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt... [mehr]
Ja, Mitarbeiter, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, können sich von der pauschalen Kirchensteuer befreien lassen. In Deutschland wird die Kirchensteuer in der Regel nur von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften erhoben. Wenn du keiner solchen Gemeinschaft angehörst, solltest du dies deinem Arbeitgeber und dem Finanzamt mitteilen, damit keine Kirchensteuer von deinem Gehalt einbehalten wird. Es ist wichtig, dass dein Status korrekt in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) vermerkt ist.
Betriebsrenten werden in Deutschland als sogenannte „sonstige Einkünfte“ nach § 22 Nr. 5 EStG behandelt und sind grundsätzlich voll steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt... [mehr]
Wenn du vor dem Stichtag für die erste Zahlung im Jahr 2026 aus der Kirche austrittst, musst du ab dem Zeitpunkt deines Austritts keine Kirchensteuer mehr zahlen. Die Kirchensteuerpflicht endet g... [mehr]