Sind Kosten einer Fortbildung, die der Arbeitgeber zahlt, Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit?

Antwort

Ja, die Kosten für eine Fortbildung, die der Arbeitgeber übernimmt, gelten in der Regel nicht als Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit. Solche Zahlungen werden oft als steuerfreie Arbeitgeberleistungen betrachtet, solange sie im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erfolgen und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist jedoch ratsam, sich bei einem Steuerberater oder dem Finanzamt über die genauen Regelungen und möglichen steuerlichen Auswirkungen zu informieren.

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