Wird bei einem Bachelorarbeitsvertrag der Arbeitgeber oder die Universität zur ersten Tätigkeitsstätte?

Antwort

Ob dein Arbeitgeber im Rahmen eines Bachelorarbeitsvertrags zur „ersten Tätigkeitsstätte“ im steuerlichen Sinne wird oder ob dies weiterhin die Universität bleibt, hängt von den konkreten Umständen deines Arbeitsverhältnisses ab. **Erste Tätigkeitsstätte** im steuerlichen Sinne (§ 9 Abs. 4 EStG) ist grundsätzlich die ortsfeste betriebliche Einrichtung, der du dauerhaft zugeordnet bist. Das ist wichtig für die steuerliche Behandlung von Fahrtkosten (Entfernungspauschale). **Folgende Fälle sind zu unterscheiden:** 1. **Du bist Werkstudent oder hast einen regulären Arbeitsvertrag beim Unternehmen:** Wenn du im Rahmen deiner Bachelorarbeit einen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen hast und dir dort ein fester Arbeitsplatz zugewiesen wird, kann das Unternehmen zur ersten Tätigkeitsstätte werden. Das gilt insbesondere, wenn du dort regelmäßig arbeitest und die Uni nur noch für organisatorische Zwecke aufsuchst. 2. **Du bist weiterhin hauptsächlich an der Uni eingeschrieben und arbeitest nur projektbezogen im Unternehmen:** Wenn du nur gelegentlich im Unternehmen bist und die meiste Zeit an der Uni verbringst, bleibt die Uni in der Regel deine erste Tätigkeitsstätte. 3. **Praktikum oder Praxisphase im Rahmen des Studiums:** Auch hier kann das Unternehmen zur ersten Tätigkeitsstätte werden, wenn du für die Dauer der Praxisphase ausschließlich dort tätig bist. **Wichtig:** Die Zuordnung zur ersten Tätigkeitsstätte erfolgt durch den Arbeitgeber (bzw. die Uni), meist im Arbeitsvertrag oder durch eine entsprechende Anweisung. Es kommt darauf an, wo du dauerhaft tätig sein sollst. **Fazit:** Ob dein Arbeitgeber zur ersten Tätigkeitsstätte wird, hängt davon ab, wie dein Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist und wo du überwiegend tätig bist. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in deinen Arbeitsvertrag oder eine Rückfrage bei der Personalabteilung bzw. beim Steuerberater. Weitere Infos findest du z.B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2014-10-24-beruflich-veranlasste-wohnungskosten.pdf?__blob=publicationFile&v=2) (PDF, S. 6 ff.).

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