Einkunftsart als Pächter einer Tankstelle?

Antwort

Die Einkünfte eines Pächters einer Tankstelle fallen in der Regel unter die Einkunftsart "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" gemäß § 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Deutschland. Diese Einkünfte entstehen, wenn eine selbstständige, nachhaltige Betätigung mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, vorliegt und sich die Tätigkeit als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Weitere Informationen dazu findest du im Einkommensteuergesetz (EStG): [EStG § 15](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html).

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