Ob auf einer Rechnung deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss, wenn die Leistung in Deutschland erbracht wird, der Kunde aber in Österreich sitzt, hängt von mehreren Faktoren ab, insbe...
Artikel 15a des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz befasst sich mit der Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Arbeit, die von Grenzgängern erzielt werden. Ein Grenzgänger ist eine Person, die in einem Vertragsstaat (z.B. Deutschland) wohnt und in einem anderen Vertragsstaat (z.B. Schweiz) arbeitet, aber regelmäßig an ihren Wohnsitz zurückkehrt. Die wichtigsten Punkte von Artikel 15a sind: 1. **Besteuerungsrecht**: Das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit steht grundsätzlich dem Wohnsitzstaat zu, also dem Staat, in dem der Arbeitnehmer wohnt. 2. **Ausnahmen**: Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zusteht, z.B. wenn der Arbeitnehmer nicht regelmäßig an seinen Wohnsitz zurückkehrt. 3. **Grenzgängerregelung**: Für Grenzgänger gibt es spezielle Regelungen, die sicherstellen sollen, dass sie nicht doppelt besteuert werden und dass die Besteuerung fair zwischen den beiden Staaten aufgeteilt wird. Für detaillierte und aktuelle Informationen sollte das vollständige Abkommen und die entsprechenden Protokolle konsultiert werden. Eine offizielle Quelle ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) oder die entsprechenden Steuerbehörden der Schweiz. Hier ist ein Link zur deutschen Seite des BMF: [Bundesministerium der Finanzen - Doppelbesteuerungsabkommen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Doppelbesteuerung/Abkommen/Deutschland-Schweiz/Deutschland-Schweiz.html).
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