Wird bei Witwenrente das Pflegegeld des Verstorbenen abgezogen?

Antwort

Ja, bei der Berechnung der Witwenrente kann das Pflegegeld, das der verstorbene Ehepartner erhalten hat, berücksichtigt werden. In der Regel wird das Pflegegeld als Einkommen angerechnet, was zu einer Reduzierung der Witwenrente führen kann. Es ist jedoch wichtig, die genauen Regelungen und Berechnungen mit der zuständigen Rentenversicherung zu klären, da individuelle Faktoren eine Rolle spielen können.

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