Welche Vergünstigungen gibt es bei 60% Schwerbehinderung?

Antwort

Mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 60% hast du in Deutschland Anspruch auf verschiedene Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche. Die wichtigsten Vorteile im Überblick: **1. Steuerliche Vergünstigungen:** - Du erhältst einen erhöhten Pauschbetrag bei der Einkommensteuer. Für einen GdB von 60% beträgt der Pauschbetrag aktuell 1.440 € pro Jahr. - Zusätzliche steuerliche Vorteile können entstehen, wenn du außergewöhnliche Belastungen geltend machst (z. B. Fahrtkosten zu Ärzten). **2. Kündigungsschutz:** - Du genießt einen besonderen Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich. **3. Zusatzurlaub:** - Du hast Anspruch auf einen zusätzlichen bezahlten Urlaub von mindestens fünf Arbeitstagen pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche). **4. Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr:** - Mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen „G“ (erhebliche Gehbehinderung) oder „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) kannst du das sogenannte „Schwerbehindertenticket“ erwerben und damit den öffentlichen Nahverkehr vergünstigt oder kostenlos nutzen. Ohne Merkzeichen besteht dieser Anspruch nicht automatisch. **5. Kfz-Steuerermäßigung:** - Mit bestimmten Merkzeichen (z. B. „G“, „aG“, „H“, „Bl“) kannst du eine Kfz-Steuerermäßigung oder sogar -befreiung beantragen. Ohne diese Merkzeichen gibt es keine Ermäßigung. **6. Parkausweis:** - Mit bestimmten Merkzeichen kannst du einen Parkausweis für Behindertenparkplätze beantragen. **7. Vergünstigungen bei Freizeit, Kultur und Reisen:** - Viele Museen, Schwimmbäder, Theater, Kinos und andere Freizeiteinrichtungen bieten ermäßigte Eintrittspreise für Menschen mit Schwerbehindertenausweis an. - Auch bei Bahnreisen gibt es mit bestimmten Merkzeichen Ermäßigungen (z. B. BahnCard mit Rabatt). **8. Medizinische Hilfen und Reha:** - Erleichterter Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen, Hilfsmitteln und bestimmten medizinischen Leistungen. **Wichtig:** Viele Vergünstigungen sind an bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis gebunden (z. B. „G“, „aG“, „B“, „H“, „Bl“). Mit einem GdB von 60% allein erhältst du nicht automatisch alle Nachteilsausgleiche. Prüfe daher, welche Merkzeichen dir zustehen und beantrage sie ggf. beim Versorgungsamt. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Nachteilsausgleiche](https://www.bmas.de/DE/themen/teilhabe-und-inklusion/schwerbehinderte-menschen/nachteilsausgleiche.html) - [Deutsche Rentenversicherung – Schwerbehinderung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Reha-und-Teilhabe/Schwerbehinderung/schwerbehinderung_node.html) Für individuelle Fragen empfiehlt sich eine Beratung bei einer Sozialberatungsstelle oder dem zuständigen Versorgungsamt.

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