Welche Pflichten haben Bürgergeldempfänger?

Antwort

Ein Bürgergeldempfänger in Deutschland hat verschiedene Pflichten, die im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt sind. Zu den wichtigsten Pflichten gehören: 1. **Mitwirkungspflicht:** Bürgergeldempfänger müssen alle für die Leistungsgewährung erforderlichen Angaben machen und Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unverzüglich mitteilen (§ 60 SGB I). 2. **Erreichbarkeit:** Sie müssen für das Jobcenter erreichbar sein, d.h. regelmäßig am Wohnort anwesend sein und für Termine zur Verfügung stehen. 3. **Meldepflicht:** Es besteht die Pflicht, zu Terminen beim Jobcenter zu erscheinen und auf Aufforderungen zu reagieren (§ 59 SGB II). 4. **Pflicht zur Arbeitsaufnahme:** Zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheiten oder Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit müssen angenommen werden (§ 10 SGB II). 5. **Eigenbemühungen:** Es wird erwartet, dass sich Empfänger aktiv um Arbeit bemühen und dies nachweisen können. 6. **Einhaltung der Eingliederungsvereinbarung:** Die im Kooperationsplan oder in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten und Maßnahmen müssen eingehalten werden. 7. **Wahrheitspflicht:** Alle Angaben gegenüber dem Jobcenter müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Bei Verstößen gegen diese Pflichten können Sanktionen wie Leistungskürzungen drohen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/buergergeld).

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