Wie viel wird beim Bürgergeld angerechnet, wenn mein Partner 1200 netto im Monat hat?

Antwort

Beim Bürgergeld wird das Einkommen des Partners angerechnet, wobei ein Freibetrag von 100 Euro pro Monat für das Einkommen gilt. Das bedeutet, dass von den 1200 Euro netto 100 Euro nicht angerechnet werden. Die restlichen 1100 Euro werden dann zu 80 % angerechnet, was 880 Euro ergibt. Das bedeutet, dass von den 1200 Euro Einkommen deines Partners insgesamt 880 Euro auf das Bürgergeld angerechnet werden. Es ist jedoch wichtig, die genauen Regelungen und Freibeträge zu beachten, da diese sich ändern können. Es empfiehlt sich, bei der zuständigen Behörde oder einem Sozialberater nachzufragen, um die individuelle Situation genau zu klären.

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